In Kontakt bleiben über Videotelefonie

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In Kontakt bleiben über Videotelefonie

Nicht nur in der Zeit von Ausgangssperren, auch in „normalen Zeiten“ ist Videotelefonie sehr hilfreich. Sie verbindet uns über Kontinente hinweg und natürlich auch von Haus zu Haus.

Wenn wir in diesen Zeiten mehr auf Distanz zueinander gehen müssen, dann fehlt uns der soziale Kontakt. Mit Videotelefonie können wir diese Lücke füllen: Großeltern können sehen, was die Enkel spielen, Musiklehrer können unterrichten und Teams weiter zusammenarbeiten.

Die Technologie dazu nutze ich schon seit vielen Jahren, um meine Kunden ortsunabhängig zu betreuen. Hier stelle ich dir die wichtigsten Programme vor, die du auch leicht benutzen kannst – das meiste davon sogar kostenlos.

Was brauchst du für einen Videoanruf?

Nutzer brauchen nur ein Smartphone oder Tablet mit Frontkamera oder einen Laptop bzw. einen PC mit integrierter oder externer Webcam. Außerdem ist eine entsprechende Software für Videoanrufe erforderlich, bei der der Angerufene ebenfalls registriert sein muss. Das ist je nach Anbieter mit der eigenen Mobilfunknummer, der Festnetznummer, der E-Mail-Adresse oder einer speziellen ID möglich.

Welche Videotelefonie-Anbieter gibt es? 

Die Auswahl an Anbietern ist recht groß. Manche Anwendungen bieten auch Zusatzfunktionen wie Textchats, ausschaltbare Kamera oder lustige Filter und Emojis. Mach deine  Entscheidung davon abhängig, welche Funktionen dir wichtig sind, welche Sicherheitsanforderungen du stellst und welches Betriebssystem du verwendest. 

Die verbreitetsten Anbieter stelle ich dir hier kurz vor:

WhatsApp Logo von WhatsApp

Mit rund 58 Mio. Nutzern allein in Deutschland ist WhatsApp die verbreitetste Anwendung. Neben dem Versand Text-, Bild- und Sprachnachrichten können die Nutzer auch miteinander telefonieren. Bei der Videotelefonie kannst du zwischen Front- und Rückkamera wechseln und bei Bedarf das Mikrofon abschalten. Gruppentelefonate sind leider (noch) nicht möglich.

Skype Logo Skype

Skype ist einer der ältesten Anbieter. Die Vorteile von Skype sind neben der guten Übertragungsqualität die flexiblen Anmeldemodalitäten sowie die Möglichkeit, kostenpflichtig auch Personen anzurufen, die kein Skype-Konto haben. 

Du kannst mit Skype chatten, Videotelefonie machen und auch Konferenzen darüber abhalten.

FaceTime Logo FaceTime

Das Apple-Pendant zu Skype gibt es seit 2010 für iPhone, iPad, iPod und Mac. Die Anmeldung erfolgt mit einer Apple-ID. Nutzer können sowohl Front- als auch Rückkamera für ihre Telefonate verwenden.

Google Duo & Google Hangouts Logo Google Duo Logo Google Hangouts

Die beiden Google-Apps bieten unterschiedliche Vorteile: Duo überzeugt durch hohe Bild- und Tonqualität und ermöglicht den störungsfreien Übergang zwischen WLAN und mobilem Datenvolumen. Hangouts eignet sich besonders gut für Gruppenchats – diese Funktion bietet Duo nicht. Die Nutzung ist auch ohne Google-Konto möglich.

Facebook Messenger Logo Facebook Messenger

Mit dem Facebook Messenger können Nutzer nicht nur Text- und Sprachnachrichten versenden, sondern auch (Gruppen-) Videoanrufe tätigen – also mit mehreren Teilnehmer eine Konferenzschaltung tätigen. Ausserdem stehen dabei auch verschiedene Filter und Effekte zur Wahl, was recht lustig sein kann. Auch wer kein Facebook-Konto hat, kann die Video-Chat-Funktion nutzen.

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Wo findest du die Apps und was kosten sie?

Die Apps (Anwendungen) für die Videotelefonie selbst gibt es kostenlos im Apple App Store oder im Google Play Store. Die Anrufe kannst du über WLAN oder Mobilfunk tätigen. Kosten fallen dabei nur an, wenn keine Internet-Flatrate vorhanden ist oder der Datenverbrauch das zur Verfügung stehende Datenvolumen übersteigt. Bei Skype Anrufe sind kostenpflichtig, wenn du Personen anrufst, die nicht dort registriert sind.

 Wie sicher ist die Videotelefonie?

Wem Sicherheit besonders wichtig ist, wählt FaceTime, WhatsApp und Google Duo, die die übertragenen Daten „Ende zu Ende“ verschlüsseln. Skype und der Facebook Messenger bieten das nicht. Skype wendet zwar Verschlüsselungsalgorithmen an, dieser gilt jedoch seit einiger Zeit nicht mehr als abhörsicher. Wie Facebook mit den Daten seiner Nutzer umgeht, ist unklar. Aber alle genannten Anbieter sind dem europäischen Datenschutzabkommen beigetreten.

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So gelingt Mitarbeitergewinnung mit Facebook & Co.

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Fachkräfte fehlen

Wie gewinnen Unternehmen Mitarbeiter über Facebook & Co.? Egal in welcher Branche, von meinen Kunden höre ich immer, dass ihnen Mitarbeiter fehlen. Das Schlagwort „Fachkräftemangel“ ist in aller Munde. Unternehmen konkurrieren um Mitarbeiter – die Bewerber können sich attraktive Arbeitgeber aussuchen.

Hohe Akquisitionskosten

Das Schalten von Stellenanzeigen ist mit hohen Kosten verbunden – egal ob man klassische Zeitungswerbung schaltet oder in Stellenbörsen im Internet vertreten ist. Die Anzeigen wollen formuliert werden, Grafiken und Layout müssen erstellt werden und ggf. die Rechtsabteilung zur Prüfung konsultiert werden. Dazu kommen die Veröffentlichungskosten. Und meistens ist dieser Aufwand recht ergebnislos.

Mitarbeiter wandern ab

Doch nicht nur die die Besetzung neuer Stellen ist aufwendig. Es ist auch schwierig, Mitarbeiter zu binden. Eingearbeitete Mitarbeiter zeigen häufig auch wenig Loyalität dem Unternehmen gegenüber und wechseln schnell zu vermeintlich attraktiveren Arbeitgebern.

Faktoren der Arbeitgeberattraktivität

Was sind die Faktoren, nach denen sich Bewerber entscheiden? Es sind sicherlich nicht ausschließlich die rein wirtschaftlichen Faktoren. In Zeiten von Social Media recherchieren nicht nur die Personalentscheider im Netz den Bewerbern nach – umgekehrt erfolgt es ebenfalls. Und da sind Unternehmen überwiegend über recht statische Websites vertreten. Doch gerade soziale Netzwerke bieten eine einfache und direkte Kontaktaufnahme und geben einen Vertrauensvorschuss z.B. über Bewertungen.

Auch für bestehenden Mitarbeiter ist die Arbeitgeberattraktivität ein wichtiger Faktor. Sie bindet Mitarbeiter über Stolz und Zugehörigkeit loyal ans Unternehmen.

Unternehmenspräsenz in sozialen Netzwerken

Eine lebendige und gepflegte Präsenz in sozialen Netzwerken haben nur wenige Unternehmen. Dabei bietet sie viele Vorteile. Wichtig dabei ist es, die Ausgangssituation zu analysieren, die Ziele konkret zu planen und strategisch umzusetzten:

  1. auf Unternehmensseite
    • Was sind die Werte des Unternehmens?
    • Wie arbeitet das Unternehmen?
    • Was sind die Besonderheiten?
  2. auf der Mitarbeiter-/Bewerberseite
    • Was sind die Bedürfnisse der Mitarbeiter/Bewerber?
    • Was ist den Mitarbeitern/Bewerbern wichtig?
    • Was sind ihre Interessen/Motivation?

Aus diesen Grundkoordinaten entstehen Geschichten und Inhalte, die das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zeigen und die gerne vom Publikum gelesen und geteilt werden.

Das passende Netzwerk wählen

In den meisten Fällen ist Facebook eine gute Wahl für einen ersten Social Media Auftritt. In diesem sozialen Netzwerk sind 2019 rund 23 Mio. tägliche Nutzer allein in Deutschland mit einer Altersspanne zwischen 18 und 65 Jahren unterwegs. Die Nutzung erfolgt zu 90 % über mobile Endgeräte und erfolgt meistens bis 9 Uhr morgens und ab 17 Uhr abends (Quelle: allfacebook.de – Stand 12-2019).

Interaktive und unterhaltsame Inhalte

Soziale Netzwerke sollten so genutzt werden, wie sie gemeint sind: als unterhaltsame, interaktive Informationsquellen. Inhalte, die Spaß machen, den Arbeitgeber als sympathisch und professionell zeigen, werden gerne geteilt.

Damit das Erstellen der Beiträge Spaß macht und leicht fällt, gebe ich meinen Kunden Werkzeuge an die Hand und leite sie persönlich an. Dabei ist mir wichtig, dass ein regelmäßiger Workflow entsteht, der in den Arbeitsalltag passt und sich als Routine integriert.

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Wertschätzung und Glaubwürdigkeit

Auf Mitarbeiterseite entsteht Stolz, wenn Leistungen gewürdigt (z.B. Firmenjubiläum) und Teamspirit gezeigt werden. Diese Beiträge teilen die Mitarbeiter gerne in ihrem Freundeskreis und für das Unternehmen entsteht social proof – also Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Das ist eine wichtige Währung im Netz und gleichzeitig auch ein guter Schutz vor den vielgefürchteten „shit storms“. Denn wo viel Gutes berichtet wird, fallen negative Äußerungen nicht so stark ins Gewicht und man wird von den Fans/der eigenen Gemeinschaft (community) gerne verteidigt.

Transparenz und Sichtbarkeit

In Zeiten wo der Fachkräftemangel in aller Munde ist, sollten Firmen auch daran denken, Mitarbeiter zu halten und deren Potential als Unternehmensbotschafter zu nutzen. Soziale Netzwerke sind dazu bestens geeignet, weil sich Mitarbeiter und potentielle Bewerber dort bewegen. Über welche unternehmensrelevanten Inhalte und Themen dort gesprochen wird, kann das Unternehmen größtenteils selbst bestimmen. Sie sollten die positiven Nachrichten verbreiten nach der alten Marketing-Weisheit „Tue Gutes und rede drüber.“

Einfach irgendwas posten ist kein Weg. Vielmehr braucht es eine Analyse und eine geeignete Strategie um Mitarbeiter zu Fans zu machen und neue Mitarbeiter darüber zu finden. Man kann das auch Empfehlungs-Marketing nennen 😉

Eine rechtssichere Unternehmensseite auf Facebook und anderen Kanälen will strategisch angelegt und betrieben sein. Etliche meiner Kunden haben damit gute Erfahrungen gemacht und offene Stellen schnell besetzt. Die Resonanz auf Stellenausschreibungen über z.B. Facebook funktioniert dann gut, wenn dieses Posting gut eingebettet ist in einer Unternehmenschronik (Newsfeed/Timeline) mit vielen positiven Beiträgen.

Ein erfolgreiches Praxis-Beispiel ist Marion Klas.

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Du möchtest Bilder für deine Website verwenden, oder Bilder vom Firmen-Event auf Facebook posten, bist aber unsicher, was du darfst? Das kenne ich gut aus meiner eigenen Erfahrung und den Fragen meiner Kunden. Ich war mir auch lange nicht so ganz sicher, weil mehrere Rechte beachtet werden müssen und nun mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch einmal eine Unsicherheit aufkam.

Zum Glück gibt es Rechtsanwalt Sören Siebert von eRecht24, der in seinem Premium-Bereich darüber aufklärt und einige Checklisten herausgibt. Selbst bin ich ja keine Rechtsanwältin, aber ich schreibe dir hier die wichtigsten Regelungen übersichtlich zusammen. Lass uns kurz die verwendeten Begriffe klären – wenn du nicht so lange lesen magst, springe nach unten:

 

  • Das Urheberrecht

    Jeder der ein Werk, wie Bilder, Fotos, Filme, Kunstwerke, Musik und Texte erschafft, besitzt das Urheberrecht an seinen Werken. Bei Texten muss die Schaffenshöhe gegeben sein, also nicht jeder Werbetext ist geschützt, sondern Literatur. Das Urheberrecht gilt noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und ist in Deutschland nicht übertrag- oder veräusserbar.

  • Das Leistungsschutzrecht

    besitzen z.B. Musiker, die ein Musikstück einspielen. Zwar kann das Urheberrecht des Komponisten erloschen sein, aber die Musiker, die das Stück neu aufnehmen, haben 50 Jahre lang den Schutz der erbrachten Leistung (z.B. spielen die Berliner Symphoniker Mozarts Zauberflöte neu ein). Dieses Recht wird in Deutschland für viele Künstler von der GEMA wahrgenommen.

  • Die Nutzungsrechte

    können nur vom Urheber (= Schöpfer eines Werks) übertragen werden. Ein Autor kann z.B. die Filmrechte an seinem Roman übertragen oder ein Softwareentwickler die Nutzung seines Programms verkaufen.

  • Das Persönlichkeitsrecht

    Jeder Mensch hat das Recht an seinem Bild. Das bedeutet, man darf Personen nur mit deren Zustimmung aufnehmen. Nicht jeder möchte im Internet auf einem Foto auftauchen. Frage die abgebildeten Personen um Erlaubnis, bevor du Fotos oder Filme von ihnen online stellst. Nicht nur aus Höflichkeit, sondern weil du rechtlich dazu verpflichtet bist.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt ein paar Ausnahmen bzw. Einschränkungen, bei denen es etwas einfacher ist:

  • Personen der Zeitgeschichte

    Ausgenommen sind öffentliche Personen, die hinnehmen müssen, dass im Zusammenhang mit ihrer Arbeit und ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit berichtet wird. Aber natürlich haben Promis auch ein Recht auf Privatsphäre, so dass diese geschützt ist (also nicht über den Gartenzaum fotografieren). Und du darfst dein Bild von Heidi Klum nicht für werbliche Zwecke nutzen.

  • Modelle

    Zweite Ausnahme: Die Person die abgebildet ist wurde dafür bezahlt, ist also ein Modell. Das ist bei fast allen kommerziell verfügbaren „Stockphotos“ der Fall.

  • Beiwerk

    Und als letzte Ausnahme: Die Personen sind nur „Beiwerk“ oder nicht individuell zu erkennen. Du nimmst auf dem New Yorker Time Square aus größerer Entfernung ein Bild mit 100 Touristen auf. Achte hier jedoch auf die momentane Einschränkung:

  • Die Panoramafreiheit

    Auch Gebäude dürfen fotografiert werden. Und zwar nicht nur der Eifelturm, sondern jedes Gebäude, wenn dies von öffentlichen Wegen aus geschieht (ohne Benutzung von Hilfsmitteln wie Leitern, …). Ob Google-Street-view ok ist bleibt diskutiert, die Verwendung von Drohnen ist es definitiv nicht.

    Also auch keine Innenaufnahmen von Museen, öffentlichen Gebäuden und von privat Grundstücken ohne Genehmigung.

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Bilder ohne Einwilligung

Sobald du deine Bilder gewerblich nutzen willst, brauchst du also von jeder Person die Einwilligung, sie fotografieren oder filmen zu dürfen. Eine Ausnahme gab es bisher bei Großveranstaltungen, bei denen die s.g. Panoramafreiheit herrschte, wenn die abgebildeten Personen als Gruppe im Gesamtzusammenhang gezeigt wurden.

Außerdem war es ok, wenn die abgebildeten Personen „Beiwerk“ waren. Wenn du also den Kölner Dom fotografiert hast und ein paar fremde Menschen davor standen, brauchtest du keine Einwilligung.

Hier herrscht in beiden Fällen leider momentan keine Rechtssicherheit, da noch nicht klar ist, ob die Vorschriften der DSGVO die Anwendung des Kunsturhebergesetzes schlägt. Also steht das Persönlichkeitsrecht VOR jeder Aufnahme über dem Informationsrecht. Hier herrscht im Rahmen des Presserechts noch mehr Freiheit, wenn der Fotograf von der Redaktion vorher beauftragt wurde. Leider hat jedes Bundesland hier andere gesetzliche Rahmen. Informiere dich genau, wenn du so arbeitest. Momentan warten alle noch auf rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte.

Wenn du detailliert weiterlesen willst, gibt es hier und hier empfehlenswerte Quellen.

Du machst die Bilder nicht selbst

Wenn du die Bilder/Filme selbst machst, brauchst du dich um Nutzungsrechte nicht zu kümmern, weil du sie als Urheber ja hast. Was, wenn du die Aufnahmen machen lässt, also jemanden beauftragst?

Bilder macht ein Fotograf

Bei der Verwendung und Veröffentlichung von Bildern – erstmal egal wo – gilt zu beachten, dass der Fotograf das Urheberrecht besitzt. Dieses ist in Deutschland nicht übertragbar, daher kann eine Fotografin dir Nutzungsrechte übertragen, damit du die Bilder verwenden darfst. Beauftragst du also jemanden, für dein Unternehmen Bilder zu machen, stell sicher, dass ihr die Nutzungsrechte vertraglich regelt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn du die Fotos & Filme in sozialen Netzwerken teilen willst.

Bilder macht ein Mitarbeiter

Wenn du eine Mitarbeiterin beauftragst, dann sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein, dass du die in der Arbeitszeit gemachten Fotos für Unternehmenszwecke nutzen darfst. Das ist dann sozusagen Teil des Arbeitsauftrages.

Nutzungsrecht von beauftragten Aufnahmen

Insbesondere wenn die Bilder nicht nur auf deiner Website, in deinem Prospekt und für die örtliche Presse verwendet werden sollen, muss die Nutzung für soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, usw. expliziet vereinbart sein. Warum? Weil du mit bei jedem Bild, was du auf Facebook hochlädst, die Nutzungsrechte an Facebook überträgst. Auch MUSS immer der Urheber (= Fotograf) genannt sein, wenn du seine Bilder postest.

Urhebernennung auf der Website

Egal von wem du Bilder auf deiner Website veröffentlichst muss der Urheber am Bild direkt genannt sein. Auch wenn du freie Bilder aus Datenbanken nutzt, muss der Fotograf genannt sein. Eine allgemeine Auflistung im Impressum ist nicht ausreichend.

Bilder auf Facebook & Co.

Lädst du ein Bild auf ein soziales Netzwerk hoch, überträgst du dem Netzwerk die Nutzungsrechte. Daher solltest du auch sicher sein, sie zu besitzen. Warum überträgt man so viele Rechte? Weil Facebook & Co. nicht dafür haften können, was alles mit den Aufnahmen gemacht werden kann. Theoretisch kann jeder eine Kopie davon lokal speichern und vervielfältigen. Bei der Flut an Daten keine Chance: 

Infografik: 60 Sekunden im Internet | Statista Mehr Infografiken findest du bei Statista

Vorschaubilder bei google

Anders ist das übrigens bei öffentlichen Fotos oder Infos von dir, die plötzlich in der Suchmaschine auftauchen. Schließlich haben Facebook, Instagram und auch WhatsApp eigene AGBs, die im Grunde alle dasselbe sagen: „Du selbst bleibst zwar Urheber der Daten, ABER du räumst mit dem Hochladen auch der jeweiligen Plattform Rechte ein.“. Wenn du also einen Schnappschuss im Urlaub machst und ihn öffentlich postest, kann dieser im Netzwerk vervielfältigt werden oder in Suchanfragen auftauchen. Solange es nicht werblich genutzt wird. Prüfe also, ob deine Bilder „öffentlich“ oder nur für „Freunde“ sichtbar sind, damit es dir nicht so ergeht, wie in folgendem Fall:

Eine junge Steyrerin postet 2011 ein Selfie auf Facebook. Jahre später findet sie das Foto jetzt auf einem Pullover wieder. Ohne ihr Wissen sind 10.000 solcher Pullis produziert worden – hier kannst du den Fall nachlesen. Sie hat gute Chancen auf eine Abfindung.

Vorschaubilder beim Teilen in sozialen Netzwerken

Das Teilen ist der Turbo der sozialen Netzwerke. Doch auch hier lauern Fallstricke. Innerhalb eines Netzwerkes ist das ja erwünscht und durch die Nutzungsbedingungen geregelt. Aber wenn dir ein Artikel einer Zeitung oder ein Blogbeitrag gefällt und den Link teilen posten willst, zieht Facebook automatisch ein Vorschaubild von der externen Website in den Beitrag. Diese Vorschaubilder unterliegen auch dem Urheber- und Nutzungsrecht. Was kannst du tun?

  • Den Seitenbetreiber um Erlaubnis fragen
  • Das Vorschaubild im Posting löschen
  • Teilen und bei Beschwerde löschen

Das sind unternehmerische Entscheidungen, die du da prüfen musst. Mein Tipp: Wenn auf der Seite, die du empfehlen willst, Teilen- und Share-Buttons drauf sind, kannst du davon ausgehen, dass der Seitenbetreiber ein Interesse daran hat, dass die Inhalte geteilt werden. Du kannst auch noch bei Rechtsanwalt Dr. Schenke nachlesen.

Auch Profilbilder sind Bilder

Profilbilder bei Facebook & Co. bilden übrigens keine Ausnahme – auch hier gilt das Urheberrecht. Es ist daher alles andere als empfehlenswert, geschützte Fotos von Stars oder Comicfiguren zu nutzen. Verwendest Du eine App, um dein Profilbild mit einem Rahmen, Logo oder Overlay zu verändern, stell sicher, dass die Anwendung das Nutzungsrecht dazu erworben hat. 

Bilder von Bilddatenbanken verwenden

Jetzt meinst du vielleicht, Bilddatenbanken wie www.pixabay.com, www.Freeimages.com, www.rgbstock.com, www.pixelio.de oder www.piqs.de. wären die Lösung? Meistens ist die Nutzung nur für nicht-kommerzielle Zwecke kostenlos. Auch hier müssen nach deutschen Recht Quelle und Urheber genannt werden – und zwar immer. Auch wenn das in der Praxis selten gemacht wird. Wer also erstmal 5 Motive runterlädt, um dann eins auszuwählen, sollte sich die Namen der Fotografen aufschreiben und anschließen angeben (Quelle: www.pixabay.com © Fotofriend) 😉

Und selbst, wenn man es laut der Bedingungen nicht unbedingt muss: Es schadet generell nicht, beim Fotografen noch mal kurz nachzufragen und dessen Antwort vor der Veröffentlichung des Bildes auch abzuwarten. Und das ist vor allem auch nett.

Wenn du also Bilddatenbanken benutzt, achte sorgfältig drauf, für welche Nutzung die Lizenz dabei ist. 

Welche Lizenzarten gibt es?

Creative Commons ist eine Organisation, die alternative Lizenzmodelle anbietet, die von Künstlern für ihre Werke genutzt werden können. Dabei gibt es solche Lizenzen nicht nur für Musik, sondern ebenso für Bilder, Videos, Software oder auch Texte. Der Urheber selbst legt fest, was andere mit dem Werk machen dürfen – und Nutzer können das relativ schnell erkennen, weil es ganz einfach dran steht. Genauer wird das in einem Comic erklärt.

Creative Commons-Bilder nutzen

Mit dieser Lizenz veröffentlichte Bilder dürfen kostenlos genutzt werden. Allerdings musst du den Urheber nennen und zur Lizenz verlinken. Hälst du dich nicht daran, begehst du einen Urheberrechtsverstoß.

Achte also darauf, was genau du darfst. Darfst du die Bilder verändern? Für kommerzielle Zwecke nutzen? Was genau musst du kennzeichnen? Die anderen Lizenzarten kannst du hier nachlesen 

Nutzung von Bildern bei Canva

… im Übrigen sind die Grafiken, Fotos und Illustrationen bei www.canva.com nicht mit einem Urheber gekennzeichnet. Und nur, weil du den Urheber nicht erkennen kannst, bist du nicht frei davon, ihn zu nennen. Ich würde Canva auf jeden Fall im Impressum erwähnen. Schau Dir hierzu die Nutzungs– und Linzenzbedingungen an.

Unkonventioneller Ansatz: Personen „herausschneiden“

Du hast keine Lust, von allen abgebildeten Personen die (schriftliche) Erlaubnis einzuholen? Oder es war schlichtweg nicht möglich? Dann entferne Person(en) einfach aus dem Bild. Entsprechende Programme gibt es inzwischen kostenfrei für PCs, MACs und sämtliche Mobilgeräte.

Bilder und die DSGVO

Wir haben ja schon geklärt, dass jeder Mensch das Recht an seinem eigenen Bild hat. Mit der DSGVO treten jetzt noch engere Vorschriften in Kraft, als das nationale BundesDatenSchutzGesetz (BDSG) und das KunstUrheberGesetz (KUG). Wie die DSGVO ausgelegt wird, haben die Gerichte noch nicht entschieden. Da eine Aufnahme eines Menschen zu machen bereits eine Speicherung personenbezogener Daten darstellt, muss vor jeder Aufnahme ein Einverständnis vorliegen. Außerdem hat die aufgenommene Person ein Recht auf den Entzug der Einwilligung.

Weiterführendes hat PSW-Consulting zum Nachlesen in Bezug auf die DSGVO.  

Was solltest Du im Impressum aufnehmen?

Du sollest den Fotografen und ggf. die Quelle immer direkt am Bild kennzeichnen, z.B. in der Bildunterschrift. Darüber hinaus kannst du eine Auflistung im Impressum ergänzen. Nichts desto trotz kann es dir passieren, dass du etwas übersiehst. Dann ist hier ein gut formulierter Beispieltext, von dem du dich inspirieren lassen kannst:

URHEBERRECHT

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. 

Mach es schriftlich!

Uffs und das alles, obwohl ich in den Recht-Vorlesungen nie eine Leuchte war. Aber was sagte mein Prof immer: „Recht ist die Summe schlechter Erfahrungen“. 

Solange Eure Kunden und Mitarbeiter euch mögen, mag alles „einvernehmlich“ funktionieren. Wenn dann der Tag des Ärgers kommt, dann hast du nichts in der Hand. Deshalb mach dir einen kleinen Vordruck, auf dem du dir bestätigen lässt, dass du das Bild verwenden darfst. Angaben sollten dabei sein:

Die am (Datum/Uhrzeit) durch (Fotografin/Mitarbeiterin) gemachten Aufnahmen von (Name der abgebildeten Person) dürfen für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, der Website des Unternehmens, für Pressearbeit und Werbezwecke verwendet werden (Datum/Unterschrift)

Für meine Kunden habe ich Checklisten und Vorlagen, damit alle auf Nummer sicher gehen können.

Dieser Artikel beinhaltet nur allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und die Quellen geprüft. Den größten Teil meiner Recherche beziehe ich aus den Webinaren und Unterlagen aus dem e-Recht.24-Premium-Bereich, den ich dir sehr empfehlen kann. Wenn du dir nicht sicher bist, wende dich bitte an einen Rechtsexperten.

Wie machst du das mit den Bildern? Hast du schon eine Abmahnung erhalten und sogar bezahlen müssen? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren mit uns.

 

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Die Entwicklung war schon seit längerem abzusehen. Immer mehr Beiträge werden täglich in Facebook eingestellt – der Platz wird knapp. Die organische Reichweite eines Beitrags – also die Sichtbarkeit einzelner Inhalte nur über den Algorithmus – nimmt natürlicher Weise mit der Zunahme der Postings ab. Viele Seitenbetreiber kämpfen um Aufmerksamkeit. Jetzt sollen die kleinen, persönlichen Nachrichten wieder den Newsfeed dominieren und Facebook so für die Nutzer wieder interessanter machen – grundsätzlich eine verständliche Entscheidung.

9 Gründe, warum jedes Unternehmen von einer Fanpage profitiert

Was passiert, wenn ich noch weniger Menschen mit meinen Postings erreiche? Lohnt sich dann Facebook überhaupt noch für das eigene Unternehmen? Ich bejahe das deutlich und erläutere dir die Gründe, warum Facebook weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil des Marketing-Mixes sein muss.

1. Nutze Facebook als ein weiteres Schaufenster im Web

Facebook stellt dir seine Plattform kostenfrei zur Verfügung. Du kannst dich, dein Unternehmen oder deine Dienstleistung sympathisch und authentisch darstellen. Ein professioneller Auftritt wirkt auch über Facebook-Nutzer hinaus, wenn er „öffentlich“ – also auch ohne Facebook-Mitgliedschaft – sichtbar ist. Und ja, Facebook ist nur ein Mosaikstein deines Marketing-Mixes, wenn auch ein wichtiger.

2. Steigere deine Relevanz bei google-Suchergebnissen

Regelmäßige Neuigkeiten auf Facebook erhöhen die Bedeutung deines Unternehmens in der google-Suche. Wichtig ist dabei das Einbinden der relevanten Keywords in die Unternehmens-Infos und deren Verwendung in den veröffentlichten Beiträgen.

3. Mach es Facebook-Nutzern leicht

23 Mio. Nutzer sind täglich allein in Deutschland auf der Plattform aktiv – davon 85% über mobile Geräte. Die Suchfunktion innerhalb von Facebook erlaubt es ihnen, dein Unternehmen und dich schnell zu finden z. B. für die Telefonnummer oder Anfahrt. Dazu muss man nicht erst die Facebook-App verlassen und die google-Suche verwenden.

4. Senke die Kontaktschwelle

Die Hürden für eine Kontaktaufnahme sind für deine Kunden, auch die potentiellen, sehr niedrig. So können schnell Fragen und Antworten über Kommentare, den Facebook-Messenger oder die Nachrichten-Funktion ausgetauscht werden.

5. Deine Anzeigen werden bevorzugt

Ohne Unternehmensseite können keine Anzeigen auf Facebook geschaltet werden. War es in den letzten Jahren noch relativ günstig, über Anzeigen die eigene Zielgruppe zu erreichen, so verschärft sich der Wettbewerb künftig. Weil wenige kostenlose Unternehmens-Seiten-Beiträge die Nutzer erreichen, werden mehr Anzeigen geschaltet. Da gewinnt dann der, der am meisten zahlt. Facebook hat jedoch angekündigt, dass engagierte Unternehmen mit mehr Reichweite und geringeren Kosten belohnt werden.

6. Schaffe Bekanntheit mit der Veranstaltungs-Funktion

Deine Veranstaltungen lassen sich über die Event-Funktion weiterhin sehr gut kostenfrei in Gruppen teilen und gegen ein geringes Budget auch bewerben. Damit werden Nutzer auch außerhalb deiner eigenen Fans auf dein Angebot aufmerksam und die Reichweite steigt.

7. Mitarbeiter-Akquise

Eine gut gepflegte und aktuelle Unternehmensseite ist nach wie vor eine geeignete Mitarbeiterwerbung. Wie Kunden auch, erfahren Bewerber hier „Menschliches“ über das Unternehmen. Themen wie z. B. Teamwork, Werte und Anerkennung können über regelmäßige Postings sympathisch und authentisch transportiert werden.

8. Schaffe eine lebendige Unternehmens-Chronik

Das kontinuierliche Erstellen von relevanten Inhalten wird wahrgenommen – auch wenn die Postings im ersten Moment nicht gesehen oder gelesen werden. Sie vermitteln Besuchern auch zu einem späteren Zeitpunkt ein engagiertes, positives Bild deines Unternehmens und deines Angebots.

9. Verwendung als Bewertungsportal

Keine Sorge, Bewertungen gibt es immer – ob berechtigt oder nicht, alles und jeder wird im Netz bewertet. Ein offener, souveräner Umgang damit schützt dich vor unangenehmen Überraschungen. Bestenfalls hast du Fans, die dich verteidigen. Wenn du dich eines sozialen Netzwerks bedienst, lieferst du dich den dortigen Spielregeln aus. Die können sich unvermittelt ändern. Deshalb bleibt es wichtig, die eigene Webseite als Zentrum aller Aktivitäten zu betreiben. Dort bist du die Entscheiderin/der Entscheider über Inhalte und Datennutzung. Als Werkzeug, um Interessenten für dich zu gewinnen, sind die unterschiedlichen Plattformen ideal. Wir müssen uns nur fragen, wie wir sie profitabel nutzen können.

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So erreichst Du was auf Facebook – 12 Maßnahmen für zukünftige Reichweite:

Die Bedeutung der Beiträge wird sich zukünftig noch stärker daran messen lassen müssen, wie die Nutzer damit interagieren. Ich hatte schon erwähnt, dass ein einfaches „gefällt mir“ dazu nicht mehr ausreichen wird. Gefragt sind Kommentare und die Bereitschaft der Nutzer, deinen Beitrag kommentiert zu teilen. Achtung aber, plumpe Klick-Aktionen werden noch härter abgestraft. Was ist also zu tun?

Sei persönlich und verbindlich

Der Ton macht die Musik. So wie bei einer lockeren, persönlichen Begegnung sind ein verbindlicher Tonfall und Höflichkeit gefragt. Formuliere persönlich und interagiere mit deinen Lesern.

Stelle offene Fragen und fordere auf

Interessiere dich ernsthaft für deine Leser. Bau offene Fragen ein, lade sie zum Kommentieren ein, fordern sie zu einer Handlung auf. Interaktionen werden höher gerankt. Wichtig ist, auch selbst für die Reaktionen dazusein.

Plane Zeit ein

Für die Reaktionen auf einen Beitrag musst du auch Zeit zum Antworten einplanen. Nutzer schätzen es sehr, wenn du auf ihre Reaktionen eingehst, dich bedankst oder sie ebenfalls kommentierst. Der Nutzer gibt Zeit & Interesse und das solltest du entsprechend wertschätzen und quittieren.

Fordere zum „Abonnieren“ auf

Das „gefällt mir“ einer Unternehmensseite führt nicht mehr dazu, dass dem Nutzer die Beiträge im Newsfeed angezeigt werden. Erst wenn eine Seite „abonniert“ wird, tauchen die Neuigkeiten beim Nutzer auf. Sensibilisiere deine Besucher dafür und lade sie zum Abonnieren rechts neben dem Gefällt-mir-Button ein.

Verwende unterschiedliche Beitragsformate

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, etwas auf Facebook zu teilen. Die Verwendung unterschiedlicher Formate führt zu mehr Reichweite. Auch hier geht der Plattformbetreiber davon aus, dass du als engagierter Seitenbetreiber „wertvollere“ Inhalte bietest und belohnt deine Mühe. Also wechsele regelmäßig die Postingformate:

  • Fotos/Videos:
    Bilder sind statistisch am erfolgreichsten und Videos stark im Kommen. Es gibt viele Möglichkeiten, Bilder in unterschiedlichen Formaten einzustellen. Spiele mit den Möglichkeiten, die Facebook dir gibt.
    Achte darauf, Videos direkt einzustellen und vermeide Verlinkungen auf YouTube.
  • Nutze Umfragen:
    Allerdings gibt es in den vorbereiteten Seiten-Beiträgen nur die Möglichkeit, zwei Antworten vorzugeben. Aber das kann ja auch kreativ genutzt werden. Lass z.B. über das Thema deines nächsten Blogartikels abstimmen, das Motiv der nächsten Weihnachtskarte wählen, oder, oder, oder. Es müssen nicht unternehmensrelevante Entscheidungen sein 😉
  • live Videos:
    werden stark priorisiert. Dieses Angebot kostet dich vielleicht etwas Überwindung und man sollte den Einsatz gut planen, aber es bringt enorme Reichweite. Trau dich also, einen kurzen Clip von einem Ereignis mit der Handykamera zu filmen und einzustellen. Deine Fans können die Videos auch später noch ansehen und deine Chronik wird bunter.
  • Links teilen:
    Schreibt die Lokalzeitung über dich? Gibt es fachliche Neuigkeiten? All das kannst du gut und gerne teilen. Eine Begründung, warum du das tust, sollte genauso wenig fehlen, wie die Quellenangabe.
  • „Nach Empfehlungen fragen“
    ist ebenfalls ein vorbereites Beitragsformat. Wer kennt…, wer weiß…, wer hilft…? Probiere es mal aus
  • Fotoalben anlegen:
    Das bietet sich besonders nach Veranstaltungen oder für bestimmte Produktbereiche an (Achtung – beachte die Rechte der abgebildeten Personen). Fotos verbreiten sich schnell im Netz und sollten daher immer mit deiner Quellenangabe (Logo und/oder Webadresse) gekennzeichnet sein.
  • Facebook Stories:
    Das ist ein relativ neues Format und funktioniert nahezu analog zu Instagram-Stories und dem Whats-App-Status. Im Moment kannst du das Feature aber nur über dein persönliches Profil verwenden und (noch) nicht über eine Unternehmensseite. Das soll sich in den nächsten Wochen ändern. Die Nutzung soll über Handy möglich sein, nicht jedoch über Desktop.

Poste regelmäßig

Die Anzahl deiner Posts sollte bei mindestens einem pro Woche und höchstens zwei am Tag liegen. Dabei sollten die Inhalte auch einen informativen Wert haben oder unterhaltsam sein. Abwechslungsreiche Beitragsformate steigern die Reichweite. Viele Wiederholungen des gleichen Beitrags, reine Klick- oder Teilen-Aufforderungen und bedeutungslose Inhalte führen zur Verringerung.

Ermittele die beste Zeit

Wann ist deine Zielgruppe auf Facebook aktiv? Beiträge an privat Nutzer werden eher in den frühen Morgenstunden, vor der Arbeit oder abends gesehen. Auch bietet sich häufig das Wochenende an. Dagegen im Geschäftsbereich können die Bürozeiten interessanter sein – am besten in der Mittagspause, bzw. im anschließenden „Suppentief“ gegen 14:00 Uhr.

Binde deine Mitarbeiter ein

Wenn du schon Mitarbeiter oder Teammitglieder hast, betrachte sie als deine wichtigsten Multiplikatoren. Sie sind immer auch Botschafter des Unternehmens – bewusst oder unbewusst, öffentlich oder privat. Informiere deine Mitarbeiter über deine Facebook-Aktivitäten und lade sie zur Interaktion ein.

Erstelle eine eigene Gruppe

Es kann für sich sehr interessant sein, eine eigene Gruppe zu gründen. Sie sind dafür geeignet, über bestimmte Themen zu kommunizieren (z.B. für spezielle Mitarbeiterkreise oder über besondere Fachthemen). Mit Gruppenbeiträgen werden bessere Reichweiten erzielt, weil dort auch die Interaktion höher ist. Bisher ist noch nichts bekannt, dass sich dieser Algorithmus zukünftig ändern wird.

Agiere in Echtzeit

Je stärker dein Unternehmen und du live agieren (durch Einstellen und Meldungen und beantworten von Kommentaren), desto größer ist die Reichweite. Der Einsatz von Tools zu Automatisierung und Planung von Beiträgen soll dagegen abgestraft werden. Nicht betroffen werden davon die eigenen Facebook-Funktionen der Entwürfe und des Planes sein.

Teilen und vernetzen

Netzwerke im sozialen Netzwerk. Teile Beiträge befreundeter Unternehmen, wenn diese Informationen auch für deine Fans interessant sind. Dabei das „taggen“ – also das Markieren mit dem @-Zeichen nicht vergessen. Im Gegenzug bedankt sich der Andere auch bei Gelegenheit. Schaffe damit Synergien und Mehrwert für deine Leser.

Mach Deine fb-Seite bekannter

Weise auch außerhalb von Facebook auf deine dortige Seite hin, z.B.: – Verlinkung der Facebook Fanpage-URL auf der eigenen Website – Verlinkung in den Email-Signaturen – Hinweis auf Print-Medien (Flyern, Prospekten, Visitenkarten) – Hinweis in Print-Anzeigen (Stellenanzeigen, Produktwerbung)

Facebook will den Unterhaltungswert erhöhen und damit die Nutzer wieder stärker an das Portal binden. Deshalb werden werbliche Botschaften, irrelevante Inhalte und die Verbreitung von Klickaufforderungen stark eingeschränkt. Facebook stellt die technische Plattform zur Verfügung, erstellt aber selbst keine Inhalte. Deshalb werden Nutzer, die den Unterhaltungs- und Nutzwert der Plattform steigern, weiterhin mit Reichweite belohnt. Das ist weiterhin deine Chance: Sei persönlich, informativ und verbindlich.

 

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Wie ist deine facebook-Strategie? Was änderst du? Oder läßt du alles laufen? Ich freue mich auf deinen Kommentar:

Die richtige Anrede im Netz finden

Die richtige Anrede im Netz finden

Die richtige Anrede im Netz finden

Siezen Sie noch, oder duzt du schon?

Im Netz und in den sozialen Netzwerken wird auffällig viel geduzt. Das hat sicherlich viel mit der Kultur im englischen Sprachraum zu tun, wo das „you“ nicht unterscheidet. Doch im Deutschen schreckt das „Du“ einige Menschen auch ab. Manche fühlen sich überrumpelt. Das Kumpelhafte, Persönliche scheint nicht überall angebracht zu sein.

In meinen Beratungen und Seminaren stelle ich auch immer die Frage nach der Anrede. Denn wie soll wie denn die Zielgruppe angesprochen werden? Dann werde ich groß angeschaut, weil es eine wirkliche Gretchenfrage ist. Kaum jemand hat sofort eine Antwort parat. Wie sprechen die Unternehmen denn ihre Kunden im echten Leben an? Wie sprechen sie ihre Mitarbeiter an? Was ist die Firmenkultur?

Auch als ich meine eigene Website gestaltet habe, stand ich selbst vor der Frage „Was ist die richtige Anrede“. Du hast ja schon gemerkt, wie ich mich entschieden habe. 😉

Vermeide diesen Fehler

Was du in jedem Fall vermeiden solltest, ist die unpersönliche Ansprache über „man-Formulierungen“. Man kann oder das man sollte, man müsste… 

Doch wer bitte soll „man“ sein? Damit fühlt sich niemand angesprochen.

Die richtige Anrede

Es gibt nicht die eine, richtige Anrede. Aber du solltest dich bewußt für eine entscheiden und diese konsequent verwenden. Nichts ist verwirrender, als wenn in einem Beitrag gedutzt, dann mal wieder gesietzt und zur Abwechlung auch noch mal ein neutrales „man“ verwendet wird. Das zeugt nicht von professioneller Kommunikation. Deshalb mach dir vorher Gedanken:

  • Wie kommunizierst du am häufigsten?
  • Womit fühlst du dich am wohlsten?
  • Was passt zu der Mehrheit deiner engen/großen Kunden?
  • Wie macht es auf der gewählten Plattform Sinn?
  •  Wie ist der Sprachgebrauch in diesem Netzwerk?
  • Was und wen willst du langfristig erreichen in diesem Netzwerk?

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Wo das „Du“ praktiziert wird

Bei den „jungen Netzwerken“ wie Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter wird überwiegend geduzt. Hier geht es vorrangig um Unterhaltung, Spaß und Austausch mit Freunden. Da kommt es dann darauf an, wie sich deine Zielgruppe am wohlsten fühlt. Bei einer jüngeren Zielgruppe eignet sich das Duzen sehr gut. Beispiele sind junge Startups, Unterhaltungs-Webseiten oder Lifestyle-Blogs. Wenn du unsicher bist, mach eine kleine Umfrage unter deinen Kunden und in deinem Umfeld dazu.

Gerade Einzel-, Klein- und mittelständische Unternehmen sehen sich verstärkt mit dieser Frage konfrontiert. Da gibt es zum Beispiel einen meiner Kunden, der eine Pflegeeinrichtung betreibt. Soll er den Angehörigen, den er im echten Leben siezt auf Facebook duzen, nur weil man es angeblich dort so macht? Nein, nicht wenn die Begründung ist, dass man vermeintlich mehr Interaktionen erzielt, wenn man dort duzt, denn es gibt genug Gegenbeispiele. Er sollte authentisch sein. Eine förmliche Anrede auf Facebook kann auch erfolgreich sein, solange sie zu dir passt.

Wo das „Sie“ praktiziert wird

Im normalen Geschäftsleben und im B2B ist das „Sie“ nach wie vor obligatorisch. Daher herrscht auch in den Business-Netzwerken wie XING und LinkedIn die formale Anrede vor, wobei es auch hier von Branche zu Branche Unterschiede gibt. Allerdings sollten traditionelle Unternehmen oder Institutionen, wie beispielsweise Banken, ihre Nutzer stets siezen. Das „Sie“ kennzeichnet Professionalität und ist ein konventionelles Zeichen für Respekt und Höflichkeit. Und auch hier kann sich gerade die jüngere Zielgruppe durch ein respektvolles „Sie“ stärker gewertschätzt fühlen.

Es bleibt alles möglich

Bei aller Grübelei über die richtige Anrede: Es gleicht ja kein Unternehmen dem anderen und jedes hat seinen eigenen Kommunikationsstil. So ist auch für die Wahl der Anrede Spielraum vorhanden. Und wem weder das „Du“ oder „Sie“ so richtig behagt, dem bietet die deutsche Sprache auch noch das „Ihr“ als mögliche Option. Und als letzte Möglichkeit, kannst du die direkte Anrede komplett umgehen und allein in der „man“ Form kommunizieren. Ich persönlich frage mich dann allerdings, wer „man“ eigentlich ist.

Eine allgemeingültige Regel gibt es nicht – verlass dich auf dein Bauchgefühl. Unterschiedliche Anreden in unterschiedlichen Netzwerken sind okay. Versuch dann nur, konsequent bei deiner Auswahl im jeweiligen Netzwerk zu bleiben.

Und manchmal kann aus der Frage nach der richtigen Anrede auch ein Gimmik entstehen. So hat meine Webseite eine Umschaltfunktion zwischen „normal“ und „persönlich“ quasi als Übersetzungsfuntion. Denn mit einer Vortragsreihe habe ich mich an unbekannte Unternehmer:innen gewendet und ihnen die formelle Seite verlinkt. Wer mich aus den sozialen Netzwerken kennt kommt auf der gedutzen Seite raus. So haben die fremden Kunden mehr Distanz.

Ob sich das … in … bemerkbar macht weiß ich noch nicht. Allerdings gab es schon postitives Feedback und zeigt, dass ich Menschen so bahandel, wie sie behandelt werden wollen.

In Abwandlung von Konfuzius sage ich:

„Behandle jeden so, wie er behandelt werden möchte – bzw. rede jeden so an, wie er angeredet werden will“

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