Vertrauen stärken durch Referenzen und Social Trust

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Vertrauen stärken durch Referenzen und Social Trust

Social Proof und Social Trust – der Beweis deiner Fähigkeiten

Wonach triffst du eine Kaufentscheidung? Orientierst du dich dabei an den Erfahrungen, die andere vor dir mit dem Anbieter gemacht haben? Vielleicht nicht ausschließlich, aber du wurdest bestimmt schon das ein oder andere Mal von einer Referenz oder Bewertung beeinflusst. Und das ist völlig normal, denn Menschen kaufen bei Menschen. Und Menschen wollen einschätzen können, was sie kaufen. Daher suchen sie nach Anhaltspunkten, um sicher sein zu können, dass die Entscheidung für deine Dienstleistung oder Produkt richtig ist. Im Social Media Marketing wird das dahinterliegende psychologische System als social trust bezeichnet.

In der Schule wurde die Qualität unserer Leistungen im Zeugnis dokumentiert. Heute gibt es Bewertungen und Bewertungssysteme in sozialen Netzwerken. Als „Social Trust“ bezeichnet man daher Faktoren, die Vertrauen geben. In unserem Zeugnis-Beispiel wäre das die Bewertung oder was deine Klassenkameraden über dich sagen würden. „Social Proof“ sind die beweisgebenden Faktoren, also die Noten. Der Begriff vom informativen, sozialen Einfluss wurde 1984 von Robert Cialdini in seinem Buch „Influence“ geprägt.

„Da 95 % der Leute Nachahmer sind und nur 5 % vormachen, lassen sich Menschen mehr von Handlungen anderer überzeugen, als von jedem anderen Beweis, den wir anbieten können.“ sagt Robert Cialdini.

Die Bedeutung von Referenzen

Referenzen oder auch Social Trust sind für potentielle Kunden sehr bedeutsam, um Vertrauen in deine Leistungsfähigkeit und in die Güte deiner Dienstleistung zu bekommen. Das gilt sowohl im Bereich der Vorauswahl vor einem persönlichen Kontakt, aber auch für die eigentliche Entscheidungsfindung im Vorfeld des konkreten Auftrages.

Verzichtest du auf solche Referenzen, reduzieren sich damit auch deine Chance, als relevanter Anbieter angesehen zu werden bzw. mögliche Unsicherheiten im Vorfeld einer Beauftragung auszuräumen.

Setzt du dagegen auf möglichst glaubwürdige und vertrauensbildende Aussagen, verschaffst du dir unter Umständen den Wettbewerbsvorsprung, der letztendlich entscheidet, dass du den Auftrag erhältst.

Was braucht eine ideale Referenz?

Idealer Weise ist die Referenz zu deinem Unternehmen nicht anonym, sondern der Referenzgeber ist namentlich und bestenfalls mit Bild dargestellt. Es ist eine authentisch-echte, umfassende, individuelle Aussage zu deinen Leistungen.

Referenzlisten, die nur auf Logos von Kunden basieren und Referenzaussagen, bei denen der Referenzgeber namentlich nicht genannt wird, funktionieren schlecht oder gar nicht. Hier ist das Misstrauen eben zu groß, dass solche Referenzen nicht echt sein könnten und sich zukünftige Kunden nicht wiedererkennen. Erinnerst du dich an den Anfang? Richtig, Menschen kaufen bei Menschen. 😉

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Wie hole ich eine Referenz ein?

Als wertvoller Vertrauensgeber liefert das Testimonial Beweise und Fakten für deine Arbeit. Pass die Referenzen so an, dass sich deine Wunschkunden wiedererkennen. Willst du besonders junge Mütter ansprechen, dann sollten diese dir auch eine Referenz für ein entsprechendes Produkt/Dienstleistung geben.

1. Spontane Aussagen

Du kannst während der Arbeit mit deinem Kunden Zitate aufschnappen und sie aufschreiben. Das mache ich oft in meinen Beratungen, wenn Kundinnen einen AHA-Moment haben und speichere das Gesagte in einem Dokument oder Ordner. Ich habe dafür eine Notiz im Tool Evernote. Brauche ich einen entsprechenden Satz, frage ich bei der Kundin nach, ob ich diesen verwenden darf.

2. Fragebogen

Die zweite Variante ist, dass du einen kleinen Fragebogen vorbereitest. Damit Referenzen verkaufen, müssen sie ein paar wichtige Punkte enthalten. Bitte deine Kunden konkrete Fragen zu beantworten, statt einfach nur zu sagen, wie „nett“ die Zusammenarbeit war.

Hier sind meine Fragen, von denen du dich gerne inspieren lassen kannst:

➜ Wie war dein Stand vor unserer Zusammenarbeit? Welche Probleme/Wünsche hattest du?

➜ Mit welchen Herausforderungen oder Schwierigkeiten hattest du zu kämpfen?

➜ Wie hat dir mein Produkt/meine Dienstleistung weitergeholfen?

➜ Was kannst du jetzt besser als vorher? Wie hat sich deine Situation verbessert?

➜ Welche konkreten Ergebnisse hat dir mein Produkt/meine Dienstleistung gebracht?

➜ Wem würdest du mein Produkt/meine Dienstleistung empfehlen und warum?

Damit du deinen eigenen Prozess noch optimieren kannst, füge doch noch eine Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten an.

➜ Was hat dir noch fehlt oder was kann ich verbessern?

➜ Was hat dir besonders gut gefallen?

➜ Warum hast du dich für mich entschieden?

Du merkst schon, dass alle Fragen mit offenen W-Fragewörtern formuliert sind. So erhältst du nämlich ausführlichere Antworten, als wenn der Kunde nur mit ja oder nein reagieren könnte.

Referenz-Zitat

Tipps zur Darstellungsform von Referenzen

Es gibt viele Möglichkeiten der Darstellung. Reine Logo-Wüsten sind wie oben beschrieben jedoch nicht hilfreich. Je nachdem, welche sozialen Netzwerke du nutzt, macht es Sinn, die Formate zu variieren.

Schreibe Texte

Das ist der Klassiker: Du verwendest Antworten, die du auf deinem Fragebogen erhalten hast.

Aber manche Menschen schreiben nicht gerne oder ihre Antworten klingen künstlich und gestelzt. Dann nimm in einem Telefonat/Interview einfach die Aussagen deines Kunden auf und lass dir die Abschrift freigeben.

Mache Video

Manche Kunden sind bereit, sich mit dir auch vor die Kamera zu setzen und geben dir dann das Video frei. Das kannst du dann auch toll verwenden.

Zeige Bilder

Lass dir auch unbedingt Bilder von deinem Kunden geben, die du beim Text veröffentlichen darfst. Das können Fotos eurer Zusammenarbeit oder Portraits deines Kunden sein. Menschen kaufen bei Menschen – weißt du ja bereits.

Setze Links

Wenn dein Kunde eine Website hat, verlinke sie und vielleicht mag er dich ja auch zurück verlinken. Achte darauf, dass der Link in einem neuen Tab geöffnet wird.

Verwende Logos

Im B2B-Bereich kann die Verwendung von Logos deiner Kunden Sinn machen, wenn sich die Ansprechpartner beim Auftraggeber nicht zeigen möchten. Trotzdem sollte immer eine Originalaussage zu deiner Leistung dort stehen, um nicht nur eine anonyme Logo-Parade abzubilden.

Schau was gut zu dir und deiner Branche passt und variiere ruhig ein bisschen.

„Die besten Referenzen sind die, in denen sich zukünftige Kunden wieder erkennen“, sage ich immer zu meinen Beratungskunden.

Lob in einer Email von einer Kundin

Was, wenn ich (noch) keine Referenz habe?

Wenn du neustartest und noch keine belastbaren Testimonials zeigen kannst, hast du die Möglichkeit über deine eigene Geschichte Vertrauen aufzubauen. Dazu kannst du auf der „über mich“-Seite deine eigene Heldenreise erzählen: Schildere wie du dieselbe Hürde genommen hast wie deine Kunden. Wie hast du erreicht, was deine Kunden sich innig wünschen. Idealer Weise erkennst sich dein Wunschkunde darin wieder.

Und natürlich kannst du auf der „über mich“-Seite auch deine Ausbildungen und Zertifikate ansprechen, die deinen Expertenstatus unterstreichen.

Da dies ein sehr umfangreiches eigenes Thema ist, schreibe ich zur Heldenreise und „über mich“-Seite eine gesonderte Anleitung.

Noch Angst zu fragen?

Am Anfang hatte ich auch Bedenken, meine Kunden nach einer Beurteilung meiner Leistung zu fragen. Aber ganz ehrlich? Da musst du durch. Denn letzten Endes können wir nur besser werden, wenn wir wissen, wo es noch Potential gibt. Es gehört in den Prozess der Kundenreise und der Qualitätssicherung. Eine negative Antwort gibt uns die Chance der Nachbesserung beim Kunden direkt und der Verbesserung der Dienstleistung oder des Produkts für den nächsten Kunden.

Und ganz oft, sind es nur unsere eigenen Gedanken, vor denen wir uns fürchten. Was wäre denn, wenn du einfach ein tolles Lob erhältst? Würdest du dir das entgehen lassen wollen?

… und wenn du jetzt neugierig geworden bist, schau dir gerne an, was ich schon an Referenzen gesammelt habe.

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Hast du schon den Wert und die Kraft von Referenzen für dich entdeckt? Wie generierst du deine Testimonials? Lässt du Bewertungen in sozialen Netzwerken zu? Ich bin gespannt auf deine Erfahrungen. Lass uns daran teilhaben:

In Kontakt bleiben über Videotelefonie

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Nicht nur in der Zeit von Ausgangssperren, auch in „normalen Zeiten“ ist Videotelefonie sehr hilfreich. Sie verbindet uns über Kontinente hinweg und natürlich auch von Haus zu Haus.

Wenn wir in diesen Zeiten mehr auf Distanz zueinander gehen müssen, dann fehlt uns der soziale Kontakt. Mit Videotelefonie können wir diese Lücke füllen: Großeltern können sehen, was die Enkel spielen, Musiklehrer können unterrichten und Teams weiter zusammenarbeiten.

Die Technologie dazu nutze ich schon seit vielen Jahren, um meine Kunden ortsunabhängig zu betreuen. Hier stelle ich dir die wichtigsten Programme vor, die du auch leicht benutzen kannst – das meiste davon sogar kostenlos.

Was brauchst du für einen Videoanruf?

Nutzer brauchen nur ein Smartphone oder Tablet mit Frontkamera oder einen Laptop bzw. einen PC mit integrierter oder externer Webcam. Außerdem ist eine entsprechende Software für Videoanrufe erforderlich, bei der der Angerufene ebenfalls registriert sein muss. Das ist je nach Anbieter mit der eigenen Mobilfunknummer, der Festnetznummer, der E-Mail-Adresse oder einer speziellen ID möglich.

Welche Videotelefonie-Anbieter gibt es? 

Die Auswahl an Anbietern ist recht groß. Manche Anwendungen bieten auch Zusatzfunktionen wie Textchats, ausschaltbare Kamera oder lustige Filter und Emojis. Mach deine  Entscheidung davon abhängig, welche Funktionen dir wichtig sind, welche Sicherheitsanforderungen du stellst und welches Betriebssystem du verwendest. 

Die verbreitetsten Anbieter stelle ich dir hier kurz vor:

WhatsApp Logo von WhatsApp

Mit rund 58 Mio. Nutzern allein in Deutschland ist WhatsApp die verbreitetste Anwendung. Neben dem Versand Text-, Bild- und Sprachnachrichten können die Nutzer auch miteinander telefonieren. Bei der Videotelefonie kannst du zwischen Front- und Rückkamera wechseln und bei Bedarf das Mikrofon abschalten. Gruppentelefonate sind leider (noch) nicht möglich.

Skype Logo Skype

Skype ist einer der ältesten Anbieter. Die Vorteile von Skype sind neben der guten Übertragungsqualität die flexiblen Anmeldemodalitäten sowie die Möglichkeit, kostenpflichtig auch Personen anzurufen, die kein Skype-Konto haben. 

Du kannst mit Skype chatten, Videotelefonie machen und auch Konferenzen darüber abhalten.

FaceTime Logo FaceTime

Das Apple-Pendant zu Skype gibt es seit 2010 für iPhone, iPad, iPod und Mac. Die Anmeldung erfolgt mit einer Apple-ID. Nutzer können sowohl Front- als auch Rückkamera für ihre Telefonate verwenden.

Google Duo & Google Hangouts Logo Google Duo Logo Google Hangouts

Die beiden Google-Apps bieten unterschiedliche Vorteile: Duo überzeugt durch hohe Bild- und Tonqualität und ermöglicht den störungsfreien Übergang zwischen WLAN und mobilem Datenvolumen. Hangouts eignet sich besonders gut für Gruppenchats – diese Funktion bietet Duo nicht. Die Nutzung ist auch ohne Google-Konto möglich.

Facebook Messenger Logo Facebook Messenger

Mit dem Facebook Messenger können Nutzer nicht nur Text- und Sprachnachrichten versenden, sondern auch (Gruppen-) Videoanrufe tätigen – also mit mehreren Teilnehmer eine Konferenzschaltung tätigen. Ausserdem stehen dabei auch verschiedene Filter und Effekte zur Wahl, was recht lustig sein kann. Auch wer kein Facebook-Konto hat, kann die Video-Chat-Funktion nutzen.

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Wo findest du die Apps und was kosten sie?

Die Apps (Anwendungen) für die Videotelefonie selbst gibt es kostenlos im Apple App Store oder im Google Play Store. Die Anrufe kannst du über WLAN oder Mobilfunk tätigen. Kosten fallen dabei nur an, wenn keine Internet-Flatrate vorhanden ist oder der Datenverbrauch das zur Verfügung stehende Datenvolumen übersteigt. Bei Skype Anrufe sind kostenpflichtig, wenn du Personen anrufst, die nicht dort registriert sind.

 Wie sicher ist die Videotelefonie?

Wem Sicherheit besonders wichtig ist, wählt FaceTime, WhatsApp und Google Duo, die die übertragenen Daten „Ende zu Ende“ verschlüsseln. Skype und der Facebook Messenger bieten das nicht. Skype wendet zwar Verschlüsselungsalgorithmen an, dieser gilt jedoch seit einiger Zeit nicht mehr als abhörsicher. Wie Facebook mit den Daten seiner Nutzer umgeht, ist unklar. Aber alle genannten Anbieter sind dem europäischen Datenschutzabkommen beigetreten.

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Lizenz- und Bildrechte: Was du im Web beachten musst

Lizenz- und Bildrechte: Was du im Web beachten musst

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Du möchtest Bilder für deine Website verwenden, oder Bilder vom Firmen-Event auf Facebook posten, bist aber unsicher, was du darfst? Das kenne ich gut aus meiner eigenen Erfahrung und den Fragen meiner Kunden. Ich war mir auch lange nicht so ganz sicher, weil mehrere Rechte beachtet werden müssen und nun mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch einmal eine Unsicherheit aufkam.

Zum Glück gibt es Rechtsanwalt Sören Siebert von eRecht24, der in seinem Premium-Bereich darüber aufklärt und einige Checklisten herausgibt. Selbst bin ich ja keine Rechtsanwältin, aber ich schreibe dir hier die wichtigsten Regelungen übersichtlich zusammen. Lass uns kurz die verwendeten Begriffe klären – wenn du nicht so lange lesen magst, springe nach unten:

 

  • Das Urheberrecht

    Jeder der ein Werk, wie Bilder, Fotos, Filme, Kunstwerke, Musik und Texte erschafft, besitzt das Urheberrecht an seinen Werken. Bei Texten muss die Schaffenshöhe gegeben sein, also nicht jeder Werbetext ist geschützt, sondern Literatur. Das Urheberrecht gilt noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und ist in Deutschland nicht übertrag- oder veräusserbar.

  • Das Leistungsschutzrecht

    besitzen z.B. Musiker, die ein Musikstück einspielen. Zwar kann das Urheberrecht des Komponisten erloschen sein, aber die Musiker, die das Stück neu aufnehmen, haben 50 Jahre lang den Schutz der erbrachten Leistung (z.B. spielen die Berliner Symphoniker Mozarts Zauberflöte neu ein). Dieses Recht wird in Deutschland für viele Künstler von der GEMA wahrgenommen.

  • Die Nutzungsrechte

    können nur vom Urheber (= Schöpfer eines Werks) übertragen werden. Ein Autor kann z.B. die Filmrechte an seinem Roman übertragen oder ein Softwareentwickler die Nutzung seines Programms verkaufen.

  • Das Persönlichkeitsrecht

    Jeder Mensch hat das Recht an seinem Bild. Das bedeutet, man darf Personen nur mit deren Zustimmung aufnehmen. Nicht jeder möchte im Internet auf einem Foto auftauchen. Frage die abgebildeten Personen um Erlaubnis, bevor du Fotos oder Filme von ihnen online stellst. Nicht nur aus Höflichkeit, sondern weil du rechtlich dazu verpflichtet bist.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt ein paar Ausnahmen bzw. Einschränkungen, bei denen es etwas einfacher ist:

  • Personen der Zeitgeschichte

    Ausgenommen sind öffentliche Personen, die hinnehmen müssen, dass im Zusammenhang mit ihrer Arbeit und ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit berichtet wird. Aber natürlich haben Promis auch ein Recht auf Privatsphäre, so dass diese geschützt ist (also nicht über den Gartenzaum fotografieren). Und du darfst dein Bild von Heidi Klum nicht für werbliche Zwecke nutzen.

  • Modelle

    Zweite Ausnahme: Die Person die abgebildet ist wurde dafür bezahlt, ist also ein Modell. Das ist bei fast allen kommerziell verfügbaren „Stockphotos“ der Fall.

  • Beiwerk

    Und als letzte Ausnahme: Die Personen sind nur „Beiwerk“ oder nicht individuell zu erkennen. Du nimmst auf dem New Yorker Time Square aus größerer Entfernung ein Bild mit 100 Touristen auf. Achte hier jedoch auf die momentane Einschränkung:

  • Die Panoramafreiheit

    Auch Gebäude dürfen fotografiert werden. Und zwar nicht nur der Eifelturm, sondern jedes Gebäude, wenn dies von öffentlichen Wegen aus geschieht (ohne Benutzung von Hilfsmitteln wie Leitern, …). Ob Google-Street-view ok ist bleibt diskutiert, die Verwendung von Drohnen ist es definitiv nicht.

    Also auch keine Innenaufnahmen von Museen, öffentlichen Gebäuden und von privat Grundstücken ohne Genehmigung.

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Bilder ohne Einwilligung

Sobald du deine Bilder gewerblich nutzen willst, brauchst du also von jeder Person die Einwilligung, sie fotografieren oder filmen zu dürfen. Eine Ausnahme gab es bisher bei Großveranstaltungen, bei denen die s.g. Panoramafreiheit herrschte, wenn die abgebildeten Personen als Gruppe im Gesamtzusammenhang gezeigt wurden.

Außerdem war es ok, wenn die abgebildeten Personen „Beiwerk“ waren. Wenn du also den Kölner Dom fotografiert hast und ein paar fremde Menschen davor standen, brauchtest du keine Einwilligung.

Hier herrscht in beiden Fällen leider momentan keine Rechtssicherheit, da noch nicht klar ist, ob die Vorschriften der DSGVO die Anwendung des Kunsturhebergesetzes schlägt. Also steht das Persönlichkeitsrecht VOR jeder Aufnahme über dem Informationsrecht. Hier herrscht im Rahmen des Presserechts noch mehr Freiheit, wenn der Fotograf von der Redaktion vorher beauftragt wurde. Leider hat jedes Bundesland hier andere gesetzliche Rahmen. Informiere dich genau, wenn du so arbeitest. Momentan warten alle noch auf rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte.

Wenn du detailliert weiterlesen willst, gibt es hier und hier empfehlenswerte Quellen.

Du machst die Bilder nicht selbst

Wenn du die Bilder/Filme selbst machst, brauchst du dich um Nutzungsrechte nicht zu kümmern, weil du sie als Urheber ja hast. Was, wenn du die Aufnahmen machen lässt, also jemanden beauftragst?

Bilder macht ein Fotograf

Bei der Verwendung und Veröffentlichung von Bildern – erstmal egal wo – gilt zu beachten, dass der Fotograf das Urheberrecht besitzt. Dieses ist in Deutschland nicht übertragbar, daher kann eine Fotografin dir Nutzungsrechte übertragen, damit du die Bilder verwenden darfst. Beauftragst du also jemanden, für dein Unternehmen Bilder zu machen, stell sicher, dass ihr die Nutzungsrechte vertraglich regelt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn du die Fotos & Filme in sozialen Netzwerken teilen willst.

Bilder macht ein Mitarbeiter

Wenn du eine Mitarbeiterin beauftragst, dann sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein, dass du die in der Arbeitszeit gemachten Fotos für Unternehmenszwecke nutzen darfst. Das ist dann sozusagen Teil des Arbeitsauftrages.

Nutzungsrecht von beauftragten Aufnahmen

Insbesondere wenn die Bilder nicht nur auf deiner Website, in deinem Prospekt und für die örtliche Presse verwendet werden sollen, muss die Nutzung für soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, usw. expliziet vereinbart sein. Warum? Weil du mit bei jedem Bild, was du auf Facebook hochlädst, die Nutzungsrechte an Facebook überträgst. Auch MUSS immer der Urheber (= Fotograf) genannt sein, wenn du seine Bilder postest.

Urhebernennung auf der Website

Egal von wem du Bilder auf deiner Website veröffentlichst muss der Urheber am Bild direkt genannt sein. Auch wenn du freie Bilder aus Datenbanken nutzt, muss der Fotograf genannt sein. Eine allgemeine Auflistung im Impressum ist nicht ausreichend.

Bilder auf Facebook & Co.

Lädst du ein Bild auf ein soziales Netzwerk hoch, überträgst du dem Netzwerk die Nutzungsrechte. Daher solltest du auch sicher sein, sie zu besitzen. Warum überträgt man so viele Rechte? Weil Facebook & Co. nicht dafür haften können, was alles mit den Aufnahmen gemacht werden kann. Theoretisch kann jeder eine Kopie davon lokal speichern und vervielfältigen. Bei der Flut an Daten keine Chance: 

Infografik: 60 Sekunden im Internet | Statista Mehr Infografiken findest du bei Statista

Vorschaubilder bei google

Anders ist das übrigens bei öffentlichen Fotos oder Infos von dir, die plötzlich in der Suchmaschine auftauchen. Schließlich haben Facebook, Instagram und auch WhatsApp eigene AGBs, die im Grunde alle dasselbe sagen: „Du selbst bleibst zwar Urheber der Daten, ABER du räumst mit dem Hochladen auch der jeweiligen Plattform Rechte ein.“. Wenn du also einen Schnappschuss im Urlaub machst und ihn öffentlich postest, kann dieser im Netzwerk vervielfältigt werden oder in Suchanfragen auftauchen. Solange es nicht werblich genutzt wird. Prüfe also, ob deine Bilder „öffentlich“ oder nur für „Freunde“ sichtbar sind, damit es dir nicht so ergeht, wie in folgendem Fall:

Eine junge Steyrerin postet 2011 ein Selfie auf Facebook. Jahre später findet sie das Foto jetzt auf einem Pullover wieder. Ohne ihr Wissen sind 10.000 solcher Pullis produziert worden – hier kannst du den Fall nachlesen. Sie hat gute Chancen auf eine Abfindung.

Vorschaubilder beim Teilen in sozialen Netzwerken

Das Teilen ist der Turbo der sozialen Netzwerke. Doch auch hier lauern Fallstricke. Innerhalb eines Netzwerkes ist das ja erwünscht und durch die Nutzungsbedingungen geregelt. Aber wenn dir ein Artikel einer Zeitung oder ein Blogbeitrag gefällt und den Link teilen posten willst, zieht Facebook automatisch ein Vorschaubild von der externen Website in den Beitrag. Diese Vorschaubilder unterliegen auch dem Urheber- und Nutzungsrecht. Was kannst du tun?

  • Den Seitenbetreiber um Erlaubnis fragen
  • Das Vorschaubild im Posting löschen
  • Teilen und bei Beschwerde löschen

Das sind unternehmerische Entscheidungen, die du da prüfen musst. Mein Tipp: Wenn auf der Seite, die du empfehlen willst, Teilen- und Share-Buttons drauf sind, kannst du davon ausgehen, dass der Seitenbetreiber ein Interesse daran hat, dass die Inhalte geteilt werden. Du kannst auch noch bei Rechtsanwalt Dr. Schenke nachlesen.

Auch Profilbilder sind Bilder

Profilbilder bei Facebook & Co. bilden übrigens keine Ausnahme – auch hier gilt das Urheberrecht. Es ist daher alles andere als empfehlenswert, geschützte Fotos von Stars oder Comicfiguren zu nutzen. Verwendest Du eine App, um dein Profilbild mit einem Rahmen, Logo oder Overlay zu verändern, stell sicher, dass die Anwendung das Nutzungsrecht dazu erworben hat. 

Bilder von Bilddatenbanken verwenden

Jetzt meinst du vielleicht, Bilddatenbanken wie www.pixabay.com, www.Freeimages.com, www.rgbstock.com, www.pixelio.de oder www.piqs.de. wären die Lösung? Meistens ist die Nutzung nur für nicht-kommerzielle Zwecke kostenlos. Auch hier müssen nach deutschen Recht Quelle und Urheber genannt werden – und zwar immer. Auch wenn das in der Praxis selten gemacht wird. Wer also erstmal 5 Motive runterlädt, um dann eins auszuwählen, sollte sich die Namen der Fotografen aufschreiben und anschließen angeben (Quelle: www.pixabay.com © Fotofriend) 😉

Und selbst, wenn man es laut der Bedingungen nicht unbedingt muss: Es schadet generell nicht, beim Fotografen noch mal kurz nachzufragen und dessen Antwort vor der Veröffentlichung des Bildes auch abzuwarten. Und das ist vor allem auch nett.

Wenn du also Bilddatenbanken benutzt, achte sorgfältig drauf, für welche Nutzung die Lizenz dabei ist. 

Welche Lizenzarten gibt es?

Creative Commons ist eine Organisation, die alternative Lizenzmodelle anbietet, die von Künstlern für ihre Werke genutzt werden können. Dabei gibt es solche Lizenzen nicht nur für Musik, sondern ebenso für Bilder, Videos, Software oder auch Texte. Der Urheber selbst legt fest, was andere mit dem Werk machen dürfen – und Nutzer können das relativ schnell erkennen, weil es ganz einfach dran steht. Genauer wird das in einem Comic erklärt.

Creative Commons-Bilder nutzen

Mit dieser Lizenz veröffentlichte Bilder dürfen kostenlos genutzt werden. Allerdings musst du den Urheber nennen und zur Lizenz verlinken. Hälst du dich nicht daran, begehst du einen Urheberrechtsverstoß.

Achte also darauf, was genau du darfst. Darfst du die Bilder verändern? Für kommerzielle Zwecke nutzen? Was genau musst du kennzeichnen? Die anderen Lizenzarten kannst du hier nachlesen 

Nutzung von Bildern bei Canva

… im Übrigen sind die Grafiken, Fotos und Illustrationen bei www.canva.com nicht mit einem Urheber gekennzeichnet. Und nur, weil du den Urheber nicht erkennen kannst, bist du nicht frei davon, ihn zu nennen. Ich würde Canva auf jeden Fall im Impressum erwähnen. Schau Dir hierzu die Nutzungs– und Linzenzbedingungen an.

Unkonventioneller Ansatz: Personen „herausschneiden“

Du hast keine Lust, von allen abgebildeten Personen die (schriftliche) Erlaubnis einzuholen? Oder es war schlichtweg nicht möglich? Dann entferne Person(en) einfach aus dem Bild. Entsprechende Programme gibt es inzwischen kostenfrei für PCs, MACs und sämtliche Mobilgeräte.

Bilder und die DSGVO

Wir haben ja schon geklärt, dass jeder Mensch das Recht an seinem eigenen Bild hat. Mit der DSGVO treten jetzt noch engere Vorschriften in Kraft, als das nationale BundesDatenSchutzGesetz (BDSG) und das KunstUrheberGesetz (KUG). Wie die DSGVO ausgelegt wird, haben die Gerichte noch nicht entschieden. Da eine Aufnahme eines Menschen zu machen bereits eine Speicherung personenbezogener Daten darstellt, muss vor jeder Aufnahme ein Einverständnis vorliegen. Außerdem hat die aufgenommene Person ein Recht auf den Entzug der Einwilligung.

Weiterführendes hat PSW-Consulting zum Nachlesen in Bezug auf die DSGVO.  

Was solltest Du im Impressum aufnehmen?

Du sollest den Fotografen und ggf. die Quelle immer direkt am Bild kennzeichnen, z.B. in der Bildunterschrift. Darüber hinaus kannst du eine Auflistung im Impressum ergänzen. Nichts desto trotz kann es dir passieren, dass du etwas übersiehst. Dann ist hier ein gut formulierter Beispieltext, von dem du dich inspirieren lassen kannst:

URHEBERRECHT

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. 

Mach es schriftlich!

Uffs und das alles, obwohl ich in den Recht-Vorlesungen nie eine Leuchte war. Aber was sagte mein Prof immer: „Recht ist die Summe schlechter Erfahrungen“. 

Solange Eure Kunden und Mitarbeiter euch mögen, mag alles „einvernehmlich“ funktionieren. Wenn dann der Tag des Ärgers kommt, dann hast du nichts in der Hand. Deshalb mach dir einen kleinen Vordruck, auf dem du dir bestätigen lässt, dass du das Bild verwenden darfst. Angaben sollten dabei sein:

Die am (Datum/Uhrzeit) durch (Fotografin/Mitarbeiterin) gemachten Aufnahmen von (Name der abgebildeten Person) dürfen für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, der Website des Unternehmens, für Pressearbeit und Werbezwecke verwendet werden (Datum/Unterschrift)

Für meine Kunden habe ich Checklisten und Vorlagen, damit alle auf Nummer sicher gehen können.

Dieser Artikel beinhaltet nur allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und die Quellen geprüft. Den größten Teil meiner Recherche beziehe ich aus den Webinaren und Unterlagen aus dem e-Recht.24-Premium-Bereich, den ich dir sehr empfehlen kann. Wenn du dir nicht sicher bist, wende dich bitte an einen Rechtsexperten.

Wie machst du das mit den Bildern? Hast du schon eine Abmahnung erhalten und sogar bezahlen müssen? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren mit uns.

 

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Hast du noch Fragen?

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Siezen Sie noch, oder duzt du schon?

Im Netz und in den sozialen Netzwerken wird auffällig viel geduzt. Das hat sicherlich viel mit der Kultur im englischen Sprachraum zu tun, wo das „you“ nicht unterscheidet. Doch im Deutschen schreckt das „Du“ einige Menschen auch ab. Manche fühlen sich überrumpelt. Das Kumpelhafte, Persönliche scheint nicht überall angebracht zu sein.

In meinen Beratungen und Seminaren stelle ich auch immer die Frage nach der Anrede. Denn wie soll wie denn die Zielgruppe angesprochen werden? Dann werde ich groß angeschaut, weil es eine wirkliche Gretchenfrage ist. Kaum jemand hat sofort eine Antwort parat. Wie sprechen die Unternehmen denn ihre Kunden im echten Leben an? Wie sprechen sie ihre Mitarbeiter an? Was ist die Firmenkultur?

Auch als ich meine eigene Website gestaltet habe, stand ich selbst vor der Frage „Was ist die richtige Anrede“. Du hast ja schon gemerkt, wie ich mich entschieden habe. 😉

Vermeide diesen Fehler

Was du in jedem Fall vermeiden solltest, ist die unpersönliche Ansprache über „man-Formulierungen“. Man kann oder das man sollte, man müsste… 

Doch wer bitte soll „man“ sein? Damit fühlt sich niemand angesprochen.

Die richtige Anrede

Es gibt nicht die eine, richtige Anrede. Aber du solltest dich bewußt für eine entscheiden und diese konsequent verwenden. Nichts ist verwirrender, als wenn in einem Beitrag gedutzt, dann mal wieder gesietzt und zur Abwechlung auch noch mal ein neutrales „man“ verwendet wird. Das zeugt nicht von professioneller Kommunikation. Deshalb mach dir vorher Gedanken:

  • Wie kommunizierst du am häufigsten?
  • Womit fühlst du dich am wohlsten?
  • Was passt zu der Mehrheit deiner engen/großen Kunden?
  • Wie macht es auf der gewählten Plattform Sinn?
  •  Wie ist der Sprachgebrauch in diesem Netzwerk?
  • Was und wen willst du langfristig erreichen in diesem Netzwerk?

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Wo das „Du“ praktiziert wird

Bei den „jungen Netzwerken“ wie Facebook, Instagram, Snapchat und Twitter wird überwiegend geduzt. Hier geht es vorrangig um Unterhaltung, Spaß und Austausch mit Freunden. Da kommt es dann darauf an, wie sich deine Zielgruppe am wohlsten fühlt. Bei einer jüngeren Zielgruppe eignet sich das Duzen sehr gut. Beispiele sind junge Startups, Unterhaltungs-Webseiten oder Lifestyle-Blogs. Wenn du unsicher bist, mach eine kleine Umfrage unter deinen Kunden und in deinem Umfeld dazu.

Gerade Einzel-, Klein- und mittelständische Unternehmen sehen sich verstärkt mit dieser Frage konfrontiert. Da gibt es zum Beispiel einen meiner Kunden, der eine Pflegeeinrichtung betreibt. Soll er den Angehörigen, den er im echten Leben siezt auf Facebook duzen, nur weil man es angeblich dort so macht? Nein, nicht wenn die Begründung ist, dass man vermeintlich mehr Interaktionen erzielt, wenn man dort duzt, denn es gibt genug Gegenbeispiele. Er sollte authentisch sein. Eine förmliche Anrede auf Facebook kann auch erfolgreich sein, solange sie zu dir passt.

Wo das „Sie“ praktiziert wird

Im normalen Geschäftsleben und im B2B ist das „Sie“ nach wie vor obligatorisch. Daher herrscht auch in den Business-Netzwerken wie XING und LinkedIn die formale Anrede vor, wobei es auch hier von Branche zu Branche Unterschiede gibt. Allerdings sollten traditionelle Unternehmen oder Institutionen, wie beispielsweise Banken, ihre Nutzer stets siezen. Das „Sie“ kennzeichnet Professionalität und ist ein konventionelles Zeichen für Respekt und Höflichkeit. Und auch hier kann sich gerade die jüngere Zielgruppe durch ein respektvolles „Sie“ stärker gewertschätzt fühlen.

Es bleibt alles möglich

Bei aller Grübelei über die richtige Anrede: Es gleicht ja kein Unternehmen dem anderen und jedes hat seinen eigenen Kommunikationsstil. So ist auch für die Wahl der Anrede Spielraum vorhanden. Und wem weder das „Du“ oder „Sie“ so richtig behagt, dem bietet die deutsche Sprache auch noch das „Ihr“ als mögliche Option. Und als letzte Möglichkeit, kannst du die direkte Anrede komplett umgehen und allein in der „man“ Form kommunizieren. Ich persönlich frage mich dann allerdings, wer „man“ eigentlich ist.

Eine allgemeingültige Regel gibt es nicht – verlass dich auf dein Bauchgefühl. Unterschiedliche Anreden in unterschiedlichen Netzwerken sind okay. Versuch dann nur, konsequent bei deiner Auswahl im jeweiligen Netzwerk zu bleiben.

Und manchmal kann aus der Frage nach der richtigen Anrede auch ein Gimmik entstehen. So hat meine Webseite eine Umschaltfunktion zwischen „normal“ und „persönlich“ quasi als Übersetzungsfuntion. Denn mit einer Vortragsreihe habe ich mich an unbekannte Unternehmer:innen gewendet und ihnen die formelle Seite verlinkt. Wer mich aus den sozialen Netzwerken kennt kommt auf der gedutzen Seite raus. So haben die fremden Kunden mehr Distanz.

Ob sich das … in … bemerkbar macht weiß ich noch nicht. Allerdings gab es schon postitives Feedback und zeigt, dass ich Menschen so bahandel, wie sie behandelt werden wollen.

In Abwandlung von Konfuzius sage ich:

„Behandle jeden so, wie er behandelt werden möchte – bzw. rede jeden so an, wie er angeredet werden will“

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